Unsere Fachkompetenz liegt insbesondere im Arbeitsvertragsrecht, wo wir sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beraten und vertreten. Wir unterstützen insbesondere bei folgenden Themen:
- fristlose Entlassung
- missbräuchliche Kündigung
- Änderungs-/Teilkündigung
- Konkurrenzverbot und Arbeitszeugnis
- Freistellung
- Massenentlassung