Wir beraten und vertreten unsere inländische und internationale Mandantschaft in sämtlichen Bereichen des Erbrechts. Zudem errichten wir Testamente, Erbverträge und Pflichtteilsverzichtsverträge. Gerne amten wir auch als Willensvollstrecker und unterstützen Erbengemeinschaften bei der Regelung ihrer Angelegenheiten.
Es empfiehlt sich, den Nachlass bereits frühzeitig zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine erfolgversprechende Nachlassplanung setzt Fachwissen nicht nur im Erbrecht, sondern auch in weiteren damit zusammenhängenden Rechtsgebieten voraus. Unsere Rechtsexperten stehen Ihnen hier gerne beratend und unterstützend zur Seite.