Das allgemeine Vertragsrecht umfasst eine Vielzahl von möglichen Vertragsbeziehungen. Wir erstellen und prüfen für Sie Kaufverträge, Schenkungsverträge, Werkverträge, Bürgschaften und Pfandverträge – um nur einige zu nennen. Auch nehmen wir die damit zusammenhängende Beratung wahr und setzen ihre diesbezüglichen Interessen nötigenfalls auch vor Gericht durch.