27.10.2021
Entschädigung von Überstunden und Gleitzeitstunden
Überstunden, die nicht kompensiert werden (d.h. durch Freizeit ausgeglichen), sind gemäss gesetzlicher Regelung mit dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens 25% zu entschädigen, sofern nichts anderes geregelt wurde (§ 1173a Art. 6 Abs. 3 ABGB). Solche entschädigungspflichtigen Überstunden liegen vor, wenn die geleistete Mehrarbeit (i) vom Arbeitgeber angeordnet wurde, (ii) vom Arbeitgeber nachträglich genehmigt [...]