Die Zahl der arbeitslosen Personen im Alter nimmt gemäss Statistiken stetig zu. Ältere Arbeitnehmer werden oftmals aus Kostengründen gekündigt. Eine Entlassung trifft ältere Arbeitnehmer aber besonders stark. Nun hat die Rechtsprechung dieses Problem in mehreren Urteilen aufgegriffen. Als Folge hiervon muss der Arbeitgeber bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer bestimmte Punkte beachten, um sich nicht dem Vorwurf der missbräuchlichen Kündigung auszusetzen.
Kündigungsfreiheit
Gemäss geltendem Arbeitsvertragsrecht gilt das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Ein Arbeitsverhältnis kann damit grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines bestimmten Grundes mit ordentlicher Kündigung beendet werden.
Missbräuchliche Kündigung
Missbräuchlich ist eine Kündigung nur, wenn sie aus bestimmten im Gesetz umschriebenen unzulässigen Gründen ausgesprochen wird. Das Gesetz enthält eine nicht abschliessende Aufzählung und nennt dabei unter anderem die Kündigung aufgrund persönlicher Eigenschaften des Arbeitnehmers. Zu beachten ist, dass auch eine missbräuchlich ausgesprochene Kündigung gültig ist und das Arbeitsverhältnis beendet. Das Gesetz gibt dem Arbeitnehmer in diesem Fall zusätzlich zu den üblichen Lohnzahlungen aber einen Anspruch auf eine
Strafentschädigung bis zu sechs Monatslöhnen.